Das Siedlungsabfallaufkommen in Schleswig-Holstein im Jahr 2023 in ganz Schleswig-Holstein in Tonnen und Kilogramm pro Kopf, nach Zuordnung zu den Bilanzgruppen der schleswig-holsteinischen Siedlungsabfallbilanz, Kreisen/kreisfreien Städten sowie den Entsorgungswegen zusammengefasst.
Die Daten wurden im Rahmen der jährlichen Bilanzpflicht nach § 4 Absatz 2 Landesabfallwirtschaftsgesetz (LAbfWG) von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (ÖRE) dem Landesamt für Umwelt (LfU) zur Verfügung gestellt und vom LfU geprüft, ausgewertet und zusammengefasst. Eine ausführliche Betrachtung der Daten zum aktuellen Berichtsjahr finden Sie voraussichtlich ab Januar 2025 auch hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/abfallwirtschaft/siedlungsabfallbilanz.html.
Bei den Abfallmengen handelt es sich um im Rahmen ihrer Tätigkeit als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger entsorgte Abfallmengen, in der Regel stammen die Abfälle also aus privaten Haushalten und vergleichbaren Geschäfts- und Gewerbebetrieben oder sind – nach jeweiliger Abfallsatzung – überlassungspflichtige Abfälle zur Beseitigung.
Gegenüber der Erhebung durch das Statistikamt Nord und das Statistische Bundesamt kommt es zu Abweichungen, da dort einige Abfallschlüssel und damit Teilmengen nicht berücksichtigt werden.
Aufbau der Datei
Folgende Spalten sind in den Dateien enthalten:
Jahr
– Jahr, in dem die Abfälle angefallen und eingesammelt oder abgegeben wurden
Bilanznr
– Nummer der Bilanzgruppe nach der Systematik in der Abfallbilanz des Landes Schleswig-Holstein
Bilanzbezeichnung
– Bezeichnung zur Bilanznummer
Abfallschluesselbereich
– Beschreibung der Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnisverordnung (AVV), dieser Bilanzgruppe zugeordnet sind. Achtung: einzelne Abfallschlüssel sind zwei verschiedenen Bilanzgruppen zugeordnet. Die Unterscheidung erfolgt über die Zusammensetzung oder der Art der Sammlung des Abfalls.
Abfallbezeichnung_AVV_EAK
– Abfallbezeichnung nach der Abfallverzeichnisverordnung AVV zu dem sechsstelligen AVV-Schlüssel; beginnt die Bezeichnung mit einem Sternchen (*), handelt es sich um einen gefährlichen Abfall nach AVV
gefährlich
– gefährlich im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung AVV, j für ja, n für nein
Kreis_Name
– Name des Kreises oder der kreisfreien Stadt, aus dem die Abfälle stammen
Kreis_Schlüssel
– zweistelliger Kreisschlüssel
Entsorgungsweg
– Entsorgungsweg, Auswahl aus fünf Wegen nach Vorgabe
Menge_in_t
– Abfallmasse in Tonnen (t) mit drei Nachkommastellen
kg_proEinw
– Abfallmasse in Kilogramm (kg) pro Kopf mit drei Nachkommastellen
Quelle
– Datenquelle
Stand
– letzter Stand der Erhebung
Trennzeichen ist Semikolon, Zeichensatz Westeuropäisch (Windows-1252/WinLatin 1).