Satzuung der Stadt Rendsburg über den Bebauunsplan Nr. 103 "Willy-Brandt-Platz - Süd"
für das Gebiet im Norden begrenzt durch den nördlichen Teil der Festplatzfläche des Willy-Brandt-Platzes, im Westen durch den südlichen Teil des ehemaligen Güterbahnhofs, im Süden durch die Erschließungsstraße der Betriebsflächen der Deutschen Bahn, im Osten durch die Erschließungsstraße des Festplatzes.
Der Bebauungsplan (B-Plan) 01058135_BP_Willy_Brandt_Platz_Sued_1 wurde digital aufbereitet. Er bildet nach Satzungsbeschluss die Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung ab und stellt Teile der verbindlichen Bauleitplanung der Gebietskörperschaft Stadt Rendsburg dar. Das amtliche Dokument mit den rechtsverbindlichen Festsetzungen ist bei der zuständigen Stelle hinterlegt.