Biotopkartierung (SH4) Flächen gesamt

Detailinformationen

Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten bzw. aktualisierten und digitalisierten flächenhaft erfassten Wertbiotope (nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope und/oder Lebensraumtypen gem. Anh. I der FFH-Richtlinie) und Nichtwertbiotope (weder gesetzlich geschützt noch FFH-Lebensraumtyp) aus der landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BKSH) und weiteren Kartierprojekten. Eine Zuordnung ist über die Attributspalte "Herkunft" möglich, deren Inhalte im Folgenden erläutert werden:

        BK –    Datensatz stammt aus der BKSH – seit 2014,

        Seen –  Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring,

        SH2 -   Importierte Datensätze aus dem Register gesetzlich geschützter Biotope.
            Die kartierten Biotope wurden zum Teil durch Mitarbeiter des LLUR erfasst. 
                        Zum Teil wurden Daten aus anderen Kartierungen (z. B. FFH-Lebensraumtypen-Kartierung, 
                        Hochmoorkartierung außerhalb FFH-Gebieten, Moorwald- und Auwaldkartierung,
                        Salzwiesenkartierung des NPA, Waldbiotopkartierung in Landesforsten, 
                        Seenkartierung des LLUR Abt. 4, Kartierung der Standortübungsplätze, Landschaftspläne u. a.)
                        nach Prüfung durch das LLUR in den Datenbestand übernommen. 
            Zum Teil sind die Daten vor 2014 erfasst worden.

        WGL14 – Datensatz stammt aus der BK – Phase 1 (Wertgrünlandkartierung 2014, WGL); 
            Wichtiger Hinweis: Aus der Wertgrünlandkartierung sind im vorliegenden 
            Geodatensatz ausschließlich die Flächen bzw. Geometrien mit den 
            zugehörigen Datensätzen abgelegt, die den Status als Wertbiotop erfüllen,

        WGL-BK – Datensatz stammt aus der BK – Phase 1. Nachträglich wurde in diesem 
            entweder eine Korrektur hinsichtlich der Geometrien durch das LLUR 
            durchgeführt oder es wurde ein zuvor eingetragener Status als 
            „Wertgrünland (WGL)“ im Sinne des in 2016 unter den gesetzlichen 
            Biotopschutz gestellten „arten- und strukturreichen Dauergrünlands“ wieder 
            entzogen, weil in dem Datensatz die abschließend verbindlich festgelegte 
            Kennartenzahl nicht erreicht wird oder die erforderliche regelmäßige 
            Verteilung des wertgebenden Arteninventars innerhalb der Fläche insgesamt 
            als Grenzfall beurteilt wurde.

        WGL17 - In 2017 wurde eine Überprüfung der in der landesweiten Biotopkartierung im 
            Kartierzeitraum 2014 bis zum 24.06.2016 als "arten- und strukturreiches 
            Dauergrünland" erfassten Dauergrünlandflächen durchgeführt. Diese Überprüfung 
            diente der Schaffung von Rechtssicherheit, ob die Flächen zum Zeitpunkt der 
            Überprüfung in 2017 den Anforderungen des gesetzlichen Biotopschutzes entsprachen. 
            Denn das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" wurde erst mit der Novellierung 
            des schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 unter den
            gesetzlichen Biotopschutz gestellt. Mit der Veröffentlichung der Änderungen des
            LNatSchG und anderer Vorschriften in dem Gesetz- und Verordnungsblatt für
            Schleswig-Holstein (Ausgabe Nr. 7 vom 23.06.2016) wurde der Biotopschutz am
            Folgetag der Veröffentlichung rechtskräftig. Im Vergleich zu Gesamtdatensätzen
            der landesweiten Biotopkartierung aus den Vorjahren (2014-2017) kann es daher 
            in Einzelfällen vorkommen, dass für Grünlandflächen der Status als "arten- und
            strukturreiches Dauergrünland" und damit der gesetzliche Biotopschutz bei der
            Überprüfung in 2017 nicht bestätigt werden konnte.
            Unter dem Eintrag WGL17 wurden darüber hinaus auch Flächen aus anderen 
            Regionalprojekten in Schleswig-Holstein in 2017 überprüft und in das Gesamtprojekt
            der landesweiten Biotopkartierung integriert.

        Salzwiesen - Datensatz stammt aus der eigenständigen, vom LKN beauftragten „Salzwiesen-
            und Dünenkartierung“, die im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches
            Wattenmeer und in den angrenzenden Küstengebieten inkl. der nordfriesischen Inseln
            und Helgoland (NPV Tönning) durchgeführt wurde.

        LFK -   Die Daten dieser Herkunft entstammen einer Luftbild-gestützten Auswertung im Rahmen
            des Landwirtschaftlichen Flächenkatasters (LFK) und umfassen innerhalb 
            landwirtschaftlicher Nutzflächen gelegene Stillgewässer gem. VO-Nr. 1b und 
            Kleingewässer gem. VO-Nr. 7. Die ebenfalls im Rahmen des LFK erfassten Knicks und
            Feldhecken liegen in einem gesonderten Linien-Shape vor.


    Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop":
    Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder 
    als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten 
    und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie 
    (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes 
    ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 
    (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt 
    das „arten-und strukturreiche Dauergrünland“ mit ein.
    Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), 
    zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt
    sowie - soweit bereits erhoben bzw. in Schleswig-Holstein überhaupt v.h. - auch die seit dem
    1. März 2022 gem. § 30 Absatz 1 Nummer 7 BNatSchG neu erfassten gesetzlich geschützten Biotope.
    Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/
    Geometrien, die in den Tabellenspalten „BTSCHUTZ_1“ und/oder „BTSCHUTZ_2“ der 
    Attributtabelle einen Eintrag einer Biotopverordnungsnummer (VO) oder die in den 
    Tabellenspalten „LRT_TYP_1“ und/oder „LRT_TYP_2“ einen Eintrag eines Natura 2000- 
    bzw. EU-LRT-Codes aufweisen.

    Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG 
    i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die 
    charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. 
    Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht 
    richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen 
    ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung 
    zu.
    D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden
    Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes 
    Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.

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