Bodenschutz - Auf- und Einbringen von Material (Böden in Wäldern)

Detailinformationen

Die Karten enthalten Hinweise für eine Einzelfallprüfung zum Auf- und Einbringen von Material nach der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV, § 12, Abs. 8). Diese werden ausgelöst, wenn in Wäldern Material auf- oder eingebracht wird. Die Prüfung kann ein Verbot des Auf- und Einbringens von Material ergeben oder dieses an bestimmte Bedingungen knüpfen. Die betroffenen Flächen werden grün dargestellt. Die Hinweiskarte zum Auf- und Einbringen von Material in Böden dient vorwiegend für die konkrete Planung vor Ort.

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Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
DEU

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Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU)

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Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU)