Europäisches Netz Natura 2000 gemäß § 32 BNatSchG i.V.m. §23 LNatSchG

Detailinformationen

SPA = "Special protection area" entspricht dem deutschen Begriff "Europäisches Vogelschutzgebiet" der EU Vogelschutz- richtlinie vom 02. Mai 1979.

    FFH = Fauna - Flora - Habitat Richtlinie der EU vom 21. Mai 1992.

    Zusammen bilden SPA und FFH die rechtlichen Grundlagen für das
    euroäische Schutzgebietssystem "NATURA 2000". Hiermit
    verpflichten sich die Mitgliedsstaaten zur Erhaltung dieses 
    europäischen Naturerbes und zur Umsetzung des Schutzes in nationales Recht.

    Gebiet 0916-491 "Ramsar-Gebiet S-H Wattenmeer und 
    angrenzende Küstengebiete":
    In Norden reicht das Gebiet bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks.
    Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere 
    nordwestlich von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht
    verbindlich kartografisch festgelegt.

    Gebiet 0916-391 "Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer 
    und angrenzende Küstengebiete":
    In Norden reicht das Gebiet bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks.
    Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere 
    nordwestlich von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht
    verbindlich kartografisch festgelegt.

    Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019. 
    Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.

Dateien:

  • Darstellung der Themenbereiche: Schutzgebiete gem. Bundes- und Landesnaturschutzgesetz (BNatSchG/LNatSchG) - Nationalpark, Naturschutzgebiete, Gesetzlich geschützte Biotope, Europäisches Netz Natura 2000 (Gebiete nach § 23, 24, 30 und 32 BNatSchG i. V. m. § 13, 21 und 23 LNatSchG Schutzgebiete aufgrund supranationaler Konventionen Gebiete mit besonderer Eignung zum Aufbau des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Avifauna Gebiete mit besonderen Schutz für das Grundwasser Vorranggewässer im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie Wälder nach § 14 Landeswaldgesetz Sonstige Gebiete: Sondergebiet Bund

    WFS
  • Darstellung der Themenbereiche: Schutzgebiete gem. Bundes- und Landesnaturschutzgesetz (BNatSchG/LNatSchG) - Nationalpark, Naturschutzgebiete, Gesetzlich geschützte Biotope, Europäisches Netz Natura 2000 (Gebiete nach § 23, 24, 30 und 32 BNatSchG i. V. m. § 13, 21 und 23 LNatSchG Schutzgebiete aufgrund supranationaler Konventionen Gebiete mit besonderer Eignung zum Aufbau des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Avifauna Gebiete mit besonderen Schutz für das Grundwasser Vorranggewässer im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie Wälder nach § 14 Landeswaldgesetz Sonstige Gebiete: Sondergebiet Bund

    WMS

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Dezernat 55 im Landesamt für Umwelt (Schleswig-Holstein)

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