Projektförderung aus Mitteln der Lotteriezweckabgaben für die Jahre 2015, 2020, 2021.
Gemäß § 8 Abs. 4 Gesetz zur Ausführung des Ersten Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster GlüÄndStV AG) vom 1. Februar 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 64) bzw. § 34 Abs. 4 Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz) vom 20. Oktober 2011 (GVOBl. Schl.-H. S. 280), beide zuletzt geändert durch das Gesetz zur institutionellen Förderung des Landesfeuerwehrverbandes vom 15. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 493) werden aus den Einnahmen aus Lotteriezweckabgaben Mittel zur Förderung des Verbandes deutscher Sinti und Roma, Landesverband Schleswig-Holstein bereitgestellt. Erstmals wurden diese Mittel im Haushalt 2015 bereitgestellt.
Alle Haushaltsansätze in T€; die Titelangaben beziehen sich auf das Jahr 2018.
Quelle Tabelle: Landesregierung Schleswig-Holstein
Quelle: https://transparenz.schleswig-holstein.de/dataset/minderheitenbericht-2021
Der Minderheitenbericht 2021 enthält eine Vielzahl von Tabellen, die Sie hier aufgelistet finden.