Freiwillige Vereinbarung Schutz der Brandgansmauser mit der gewerblichen Fischerei (2021)

Detailinformationen

Diese Vereinbarung dient dem Schutz mausernder Vögel; insbesondere den Mausergebieten der Brandgänse. Aus der Vereinbarung: In den Monaten Juli und August eines jeden Jahres [wird] jedes Befahren folgender Gebiete [unterlassen]: Klotzenloch und Flackstrom nach Abgrenzung der vorliegenden Geoinformationen

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25832 Tönning

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Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein

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