Gebiet, das die Voraussetzung für eine Unterschutzstellung nach §23 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. §13 LNatSchG als Naturschutzgebiet erfüllt

Detailinformationen

Gebietsvorschläge des LLUR zur Ausweisung als Naturschutzgebiet (NSG). Die Gebiete erfüllen die qualitativen Anforderungen gemäß § 23 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542] (zuletzt geändert 15. September 2017 [BGBl. I S. 3434])in Verbindung mit § 13 Landesnaturschutzgesetz vom 24. Februar 2010 [GVOBl. Schl.-H. S. 301, ber. S.486] (zuletzt geändert 13. Dezember 2018 [GVOBl. Schl.-H. S. 773]).

Herkunft der Gebietsvorschläge: Hauptherkunft 1. landesweite Biotopkartierung (bis 1993) sowie ergänzend durch Obere Naturschutzbehörde bewertete NSG-Vorschläge Dritter.

Hinweis: Die Vorschläge sind behördenverbindlich soweit in die Landschaftsplanung übernommen (siehe dort und Attribut "Bestand").

Bei dem Datenbestand handelt es sich um Altdaten (Digitalisierung ab 1993 zunächst auf analogen Karten TK25), die technisch bedingt z.T. schlecht auf die DTK25-V passen

    Die "Gebietsnr" (als lfd. Nr. je Kreis) ergibt sich nach
    folgenden Grundsätzen:

    1) ggf. Verwendung der Nummerierung lt.
    Auswertungen 1. landesweite Biotopkartierung
    - siehe Broschürentext bzw. Karte
    2) nachrangig Reihenfolge lt. Landschaftsrahmenplanung 1998-2005
    3) übrige NSG-Vorschläge nach chronologischem Eingang

    Innerhalb des Landesamtes werden im GIS (LANIS),
    im Schutzgebietskataster (SGK) sowie im Aktenplan (R5) 
    kreisweise identische lfd. Nummern verwendet.
    Das Aktenzeichen für NSG-Vorschläge lautet: 
    5321.122-, nachfolgend die Kreiskennziffer sowie die lfd. Nr.
    (vollzogen im LANIS und R5 - ansonsten noch Überarbeitungsbedarf
    hinsichtlich SGK)

    Zwischen den Verzeichnissen der Kreise und des Landesamtes kann
    es abweichende Nummerierungen geben.

    Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019. 
    Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.

Dateien:

  • Darstellung der Themenbereiche: Schutzgebiete gem. Bundes- und Landesnaturschutzgesetz (BNatSchG/LNatSchG) - Nationalpark, Naturschutzgebiete, Gesetzlich geschützte Biotope, Europäisches Netz Natura 2000 (Gebiete nach § 23, 24, 30 und 32 BNatSchG i. V. m. § 13, 21 und 23 LNatSchG Schutzgebiete aufgrund supranationaler Konventionen Gebiete mit besonderer Eignung zum Aufbau des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Avifauna Gebiete mit besonderen Schutz für das Grundwasser Vorranggewässer im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie Wälder nach § 14 Landeswaldgesetz Sonstige Gebiete: Sondergebiet Bund

    WFS
  • Darstellung der Themenbereiche: Schutzgebiete gem. Bundes- und Landesnaturschutzgesetz (BNatSchG/LNatSchG) - Nationalpark, Naturschutzgebiete, Gesetzlich geschützte Biotope, Europäisches Netz Natura 2000 (Gebiete nach § 23, 24, 30 und 32 BNatSchG i. V. m. § 13, 21 und 23 LNatSchG Schutzgebiete aufgrund supranationaler Konventionen Gebiete mit besonderer Eignung zum Aufbau des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Avifauna Gebiete mit besonderen Schutz für das Grundwasser Vorranggewässer im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie Wälder nach § 14 Landeswaldgesetz Sonstige Gebiete: Sondergebiet Bund

    WMS

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Dezernat 55 im Landesamt für Umwelt (Schleswig-Holstein)

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