Gebietskulisse Trinkwasserschutzgebiete gemäß DGLG für Schleswig-Holstein

Detailinformationen

Maßgeblich für den Vollzug des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes (DGLG) ist die aktuelle parzellenscharfen Abgrenzung der per Rechtsverordnung festgesetzten Trinkwasserschutzgebiete in Schleswig-Holstein. Die Zonengliederung wird dabei nicht berücksichtigt, vom DGLG betroffen sind alle Zonen.

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24220 Flintbek
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Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU)