Gebietsabgrenzungen der bestehenden Landschaftsschutzgebiete (LSG)
gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 [BGBl. I S. 2542]
(zuletzt geändert 15. September 2017 [BGBl. I S. 3434])in Verbindung mit
§ 15 Landesnaturschutzgesetz vom 24. Februar 2010 [GVOBl. Schl.-H. S. 301,
ber. S.486] (zuletzt geändert 13. Dezember 2018 [GVOBl. Schl.-H. S. 773]).
Die Zuständigkeit für die Ausweisung von Landschafts-
schutzgebieten liegt bei den Kreisen als Untere
Naturschutzbehörden.
Die Vollständigkeit der Daten kann insofern nicht garantiert
werden (abhängig von Zulieferung durch die Kreise).
Hier dargestellt sind nur LSG-Flächen, die außerhalb von
Naturschutzgebieten (NSG) liegen.
Die digitalen Abgrenzungen sind durch Übertragung der analog
vorliegenden Verordnungskarten der Kreise entstanden.
Bei Detailfragen gelten letztendlich die Originalkarten der
jeweiligen Verordnung (liegen bei den Kreisen/Unteren
Naturschutzbehörden sowie beim Land/Oberste Naturschutzbehörde)
Gebietsspezifische Anfragen bitte an den zuständigen Kreis
Die „Gebietsnr“ (als lfd. Nr. je Kreis) ergibt sich nach
folgenden Grundsätzen:
1) Reihenfolge ergibt sich aus dem Datum der Erstverordnung.
2) Werden in einer Verordnung mehrere räumlich oder durch
eindeutige Bezeichnung getrennt liegende Landschaftsteile
geschützt oder wird explizit deren eigenständige Führung in der
amtlichen / offiziellen Liste des Kreises genannt,
erhält jeder Landschaftsteil eine eigene lfd. Nummer (und Name).
3) Wird ein LSG aufgehoben, werden die entsprechenden Polygone
und Datensätze gelöscht. Dadurch können Sprünge/Lücken in der
durchgängigen Nummerierung entstehen.
4) Wird innerhalb eines bereits geschützten Bereichs ein
Teilgebiet als LSG ausgewiesen, erhält dieses eine neue lfd.
Nummer (und Name). Im Datensatz wird im Feld „Jahr“- als Hinweis
auf den durchgängigen bzw. vorausgehenden Schutz - die Angabe
des zeitlich vorhergehenden LSG nachrichtlich übernommen.
Innerhalb des Landesamtes werden im GIS (LANIS), im
Schutzgebietskataster (SGK) sowie im Aktenplan (R5)
kreisweise identische lfd. Nummern verwendet.
Das Aktenzeichen für LSG lautet:
5322.1-, nachfolgend die Kreiskennziffer sowie die lfd. Nr.
(noch Überarbeitungsbedarf hinsichtlich SGK)
Zwischen den Verzeichnissen der Kreise und des Landesamtes kann
es abweichende Nummerierungen geben.
Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2020.
Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.