ECMI-Grundfinanzierung der Stifter ab 2017

Detailinformationen

Das ECMI ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Flensburg. Finanzierung und Personal

Die Grundfinanzierung erfolgt nach einer zwischen den Stiftern geschlossenen Finanzierungsvereinbarung, die Bestandteil des Stiftungsgeschäfts ist. Dänemark und Deutschland (Bund und Land Schleswig-Holstein) tragen danach die laufenden Kosten des ECMI je zur Hälfte (Dänemark 50 Prozent, Bund 27 Prozent und Schleswig-Holstein 23 Prozent).

Quelle: https://transparenz.schleswig-holstein.de/dataset/minderheitenbericht-2021

Der Minderheitenbericht 2021 enthält eine Vielzahl von Tabellen, die Sie hier aufgelistet finden.

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