Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer

Detailinformationen

Gesetz zum Schutze des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres (Nationalparkgesetz - NPG) vom 17. Dezember 1999 [GVOBl. Schl.-H. S. 518] (letzte Änderung: Gesetz v. 13.12.2007, [GVOBl. Schl.-H. S. 499])
Die hier vorliegende NP-Grenze wurde vom LLUR Abt.5 erstellt.

    Die Originaldaten des LKN sind zu finden unter:
    Y:\Natur_Landschaft\_LANIS-SH\Schutzgebiete\Nationalpark\Geodaten
    \np_original_LKN_utm32.shp
    Diese Version wurde nicht mit anderen Schutzgebietskategorien
    abgestimmt.

    Die NP-Grenze ist im eigentlichen Sinne dynamisch.

    Weitere Informationen zum Nationalpark 
    - wie zum Gesetzestext - 
    finden Sie auf folgenden Internetseiten:
    http://www.nationalpark-wattenmeer.de/sites/default/
    files/media/pdf/SH-Broschuere-Nationalparkgesetz.pdf
    https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/
    LKN/lkn_node.html

    Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2020. 
    Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.

Dateien:

  • Darstellung der Themenbereiche: Schutzgebiete gem. Bundes- und Landesnaturschutzgesetz (BNatSchG/LNatSchG) - Nationalpark, Naturschutzgebiete, Gesetzlich geschützte Biotope, Europäisches Netz Natura 2000 (Gebiete nach § 23, 24, 30 und 32 BNatSchG i. V. m. § 13, 21 und 23 LNatSchG Schutzgebiete aufgrund supranationaler Konventionen Gebiete mit besonderer Eignung zum Aufbau des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Avifauna Gebiete mit besonderen Schutz für das Grundwasser Vorranggewässer im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie Wälder nach § 14 Landeswaldgesetz Sonstige Gebiete: Sondergebiet Bund

    WFS
  • Darstellung der Themenbereiche: Schutzgebiete gem. Bundes- und Landesnaturschutzgesetz (BNatSchG/LNatSchG) - Nationalpark, Naturschutzgebiete, Gesetzlich geschützte Biotope, Europäisches Netz Natura 2000 (Gebiete nach § 23, 24, 30 und 32 BNatSchG i. V. m. § 13, 21 und 23 LNatSchG Schutzgebiete aufgrund supranationaler Konventionen Gebiete mit besonderer Eignung zum Aufbau des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Avifauna Gebiete mit besonderen Schutz für das Grundwasser Vorranggewässer im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie Wälder nach § 14 Landeswaldgesetz Sonstige Gebiete: Sondergebiet Bund

    WMS

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