Negativkulisse zum Vorkaufsrecht gem. § 50 LNatSchG (Vorkaufsrecht_Negativkulisse)

Detailinformationen

Die "Negativkulisse" stellt die Flächen dar, für die das Vorkaufsrecht gem. § 50 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 LNatSchG und weitere durch die Allgemeinverfügung zum Vorkaufsrecht (bekannt gemacht im Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2016, Seite 839) benannte Flächen, nicht besteht.

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D-24220 Flintbek

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Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU)