Polizeiliche Kriminalitätsstatistik (PKS) - Aufklärungsquoten nach Delikt

Detailinformationen

Hinweise zur Veröffentlichung Grundlage der dargestellten Tabelle sind die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Landes Schleswig-Holstein. Dabei handelt es sich um die Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen vor Abgabe an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Die PKS enthält die der Polizei bekannt gewordenen rechtswidrigen Straftaten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen und eine Reihe weiterer Angaben zu Fällen, Opfern oder Tatverdächtigen. Die Daten beziehen sich auf ein abgeschlossenes Berichtsjahr und werden jährlich für das vorangegangene Kalenderjahr veröffentlicht.

Tabellenspezifische Informationen:

Tabelle 117 (Aufklärungsquoten nach Delikt) Dieser Datensatz enthält Fallzahlen zur Entwicklung der Kriminalität mit Veränderungswerten zum Vorjahr in Schleswig-Holstein.

Aufbau der Tabelle:

Folgende Spalten sind enthalten:

  • Delikt – Unterteilt in Straftatenschlüsselnummer (Schlüssel der jeweiligen Straftaten oder Summenschlüssel) und dem Klartext der Straftat oder des Summenschlüssels
  • Bekannt gewordene Fälle – Anzahl der bekannt gewordenen Fälle nach Jahr inkl. Differenz zum Vorjahr
  • Aufgeklärte Fälle - Anzahl der aufgeklärten Fälle nach Jahr inkl. Differenz zum Vorjahr
  • Aufklärungsquote – Prozentualer Anteil der aufgeklärten Straftaten nach Jahr
  • Die vorangestellte Zahl in Klammern (1) – (12), kennzeichnet die Spaltennummerierung.

Zeichensatz: Westeuropäisch (Windows – 1252/WinLatin 1)

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