Informationen

Unter offenen Daten (Open Data) versteht man elektronische Daten, die der Allgemeinheit öffentlich, zweckfrei und unverbindlich zur Verfügung gestellt werden. Durch den offenen und strukturierten Zugang zu freiverfügbaren Datenbeständen der öffentlichen Hand, wird staatliches Handeln transparent, nachvollziehbar und überprüfbar. Damit leistet das Open Data Portal des Landes Schleswig-Holstein einen wichtigen Beitrag für die Stärkung des Vertrauens zwischen Politik, Wirtschaft, Medien und Zivilgesellschaft. Das Ziel der Landesregierung ist die Förderung eines transparenten und nachvollziehbaren Regierungshandelns.

Rechtsgrundlage für den Betrieb des Open-Data-Portals ist das Gesetz über offene Daten der Träger der öffentlichen Verwaltung (Offene-Daten-Gesetz - ODaG) . Dort wird in §4 der Betrieb des Open-Data-Portals geregelt.

Umfang der Daten

Im schleswig-holsteinischen Open-Data-Portal sind zunächst die Daten der landeseigenen Verwaltung und kommunaler Piloten vorhanden. Mittelfristig werden möglichst viele Datensätze mit Bezug zu Schleswig-Holstein über die Plattform abrufbar sein. Die Daten sind offen zugänglich und können frei genutzt, verarbeitet und verbreitet werden.

Maschineller Zugriff

Sie möchten automatisiert auf die Daten von Open Data Schleswig-Holstein zugreifen? Erfahren Sie in unserer Entwicklerdokumentation, auf welche Weise dies möglich ist.

Bereitstellen von Informationen

Im Open-Data-Portal Schleswig-Holstein können Landesbehörden, Kommunen, Unternehmen sowie andere Organisationen (juristische Personen) Daten veröffentlichen. Eine Veröffentlichung durch Einzelpersonen ist nicht möglich. Erste Informationen über das Bereitstellen von Daten liefert der Open-Data-Leitfaden Schleswig-Holstein, der als Webseite und als PDF-Dokument verfügbar ist.

Kontakt

Bei Fragen und Anregungen helfen wir Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns per E-Mail unter opendata@lr.landsh.de oder über das Kontaktformular.