Informationen
Unter offenen Daten (Open Data) versteht man elektronische Daten, die der Allgemeinheit öffentlich, zweckfrei und unverbindlich zur Verfügung gestellt werden. Durch den offenen und strukturierten Zugang zu freiverfügbaren Datenbeständen der öffentlichen Hand, wird staatliches Handeln transparent, nachvollziehbar und überprüfbar. Damit leistet das Open Data Portal des Landes Schleswig-Holstein einen wichtigen Beitrag für die Stärkung des Vertrauens zwischen Politik, Wirtschaft, Medien und Zivilgesellschaft. Das Ziel der Landesregierung ist die Förderung eines transparenten und nachvollziehbaren Regierungshandelns.
Rechtliche Grundlagen
- Artikel 53 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
- Gesetz über offene Daten der Träger der öffentlichen Verwaltung (Offene-Daten-Gesetz - ODaG)
- Gesetz für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors (Datennutzungsgesetz - DNG)
- Richtlinie (EU) 2019/1024 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
- Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 der Kommission vom 21. Dezember 2022 zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung (HVD-Verordnung)
§4 ODaG begründet den Betrieb des Open-Data-Portals und der Open-Data-Leitstelle.
Umfang der Daten
Im schleswig-holsteinischen Open-Data-Portal sind die Daten der Landesverwaltung und Kommunen zu finden. Außerdem ist es Organisationen möglich, Datensätze mit Bezug zu Schleswig-Holstein über die Plattform zu veröffentlichen sein. Die Daten sind offen zugänglich und können frei genutzt, verarbeitet und verbreitet werden.
Maschineller Zugriff
Sie möchten automatisiert auf die Daten von Open Data Schleswig-Holstein zugreifen? Erfahren Sie in unserer Entwicklerdokumentation, auf welche Weise dies möglich ist.
Bereitstellen von Informationen
Im Open-Data-Portal Schleswig-Holstein können Landesbehörden, Kommunen, Unternehmen sowie andere Organisationen (juristische Personen) Daten veröffentlichen. Eine Veröffentlichung durch Einzelpersonen ist nicht möglich. Erste Informationen über das Bereitstellen von Daten liefert der Open-Data-Leitfaden Schleswig-Holstein, der als Webseite und als PDF-Dokument verfügbar ist.
Kontakt
Bei Fragen und Anregungen helfen wir Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns per E-Mail unter opendata@lr.landsh.de oder über das Kontaktformular.
