Landesamt für Denkmalpflege

Das Landesamt prüft anhand der gesetzlich vorgegebenen Kriterien den besonderen Wert eines Kulturdenkmals und legt die Maßstäbe, die Methodik für die Erfassung und Pflege sowie den Schutzumfang der Kulturdenkmale fest.

Datensätze

http%3A%2F%2Fdcat-ap.de%2Fdef%2Flicenses%2Fcc-by%2F4.0

Bitte versuchen Sie eine andere Suchanfrage.