Umfrage zum Open-Data-Portal Schleswig-Holstein
Das “Gesetz über offene Daten der Träger der öffentlichen Verwaltung”, kurz Offene-Daten-Gesetz oder ODaG-SH, sieht in §7 Überprüfung und Bericht eine Evaluation mit wissenschaftlicher Unterstützung vor. Die Staatskanzlei Schleswig-Holstein hat damit das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer (FÖV) beauftragt.
Ziel des Evaluationsvorhabens ist es u. a., die Inanspruchnahme des Open-Data-Portals zu untersuchen. Die Befragung der Nutzerinnen und Nutzer des Open-Data-Portals soll dazu dienen, ihre Erfahrungen mit dem Portal sowie den dort hinterlegten Daten im Rahmen der Evaluation zu berücksichtigen.
Mit Ihrer Teilnahme an der Befragung tragen Sie dazu bei, das Open-Data-Portal weiterzuentwickeln und das Informationsangebot zu verbessern.
Zum Online-Fragebogen: https://insight.uni-speyer.de/ODSH/
Die Angaben sind anonym, können von uns nicht einer Person zugeordnet werden und werden vom FÖV vertraulich behandelt. Sie werden ausschließlich in aggregierter Form ausgewertet und veröffentlicht. Eine Weitergabe der Rohdaten an Dritte (z. B. die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein) erfolgt nicht. Im Rahmen der Datenerhebung und -verarbeitung hält das FÖV die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung sowie wissenschaftliche Standards ein.