Ausweisung von Wasserschutzgebieten

Detailinformationen

In Schleswig-Holstein werden rund 300 Millionen Kubikmeter Grundwasser pro Jahr zur Trink- und Brauchwassernutzung aus dem Untergrund entnommen. In Bereichen, in denen potenziell gefährdende Nutzungen vorhanden sind und die natürlichen Schutzschichten nur geringmächtig oder lückenhaft ausgebildet sind, ist die Ausweisung von Wasserschutzgebieten unverzichtbar, um Risiken für die Trinkwasserversorgung abzuwenden. Wasserschutzgebiete sind somit ein wesentliches Instrument des räumlich differenzierten Grundwasserschutzes.

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