Phase 2 Landesweite Biotopkartierung SH (SH4) - Gesamtdatensatz mit Drittkartierungen (Kartierergebnisse bis 2018)
Bemerkungen
Der vorliegende Geodatensatz zur landesweiten Biotopkartierung
Schleswig-Holstein (BK) umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten
und digitalisierten Wertbiotopflächen (Biotoptypenfläche mit Status als
gesetzlich geschütztes Biotop und/oder als FFH-LRT, s.a. Folgetext)
und Nichtwertbiotopflächen (Biotoptypenfläche ohne Status als gesetzlich
geschütztes Biotop und/oder FFH-LRT) innerhalb von ausgewiesenen
Prüfkulissen auf insgesamt ca. 363.000 ha (ca. ein Viertel der Landesfläche).
Die BK wird in zwei Phasen durchgeführt, wobei die Phase 1
(Wertgrünlandkartierung, Prüfkulisse ca. 73.000 ha) bereits in 2014
abgeschlossen wurde und nun mit der Phase 2 der BK, die in einer
Prüfkulisse von 290.000 ha auf die Kartierung sämtlicher Biotoptypenflächen
abzielt, ab 2015 bis 2019 fortgesetzt wird.
Die jeweiligen Prüfkulissen wurden auf der Basis unterschiedlicher Fachdaten
und Datenaktualität zusammengestellt.
Die BK wird durch zeitgleich erfolgende eigenständige Kartierungsprojekte
ergänzt, deren Ergebnisse im vorliegenden Geodatensatz entsprechend
des jeweiligen projektspezifischen Kartierungsfortschritts integriert sind.
Diese Kartierungen ergänzen die vorgenannten Prüfkulissenflächen.
Hierzu gehören das vom Dezernat 43 (Seen) des LLUR beauftragte
WRRL-Seenmonitoring, im Rahmen dessen bis 2019 insgesamt 74 Seen
erfasst werden.
Darüber hinaus werden die Ergebnisse zur "Salzwiesen- und Dünenkartierung"
im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und in
den angrenzenden Küstengebieten inkl. der nordfriesischen Inseln und Helgoland
(NPV Tönning) sowie zur landesweiten Erfassung der gesetzlich geschützten
Knicks und Feldhecken und der innerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen
gelegenen Kleingewässer nach Abschluss der jeweils eigenständigen Projekte
in das Gesamtprojekt der BK integriert.
Zur Vollständigkeit wird darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Geodatensatz
Gebiete mit militärischen Liegenschaften nicht enthalten sind. Hierzu liegt
dem LLUR eine eigenständige Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope
und der Vorkommen von FFH-LRT (s. Folgetext) mit Stand aus dem Jahre
2009 vor, in der das erst in 2016 unter gesetzlichen Biotopschutz gestellte
"arten- und strukturreiche Dauergrünland" (VO-Nr. 11) allerdings noch nicht
berücksichtigt ist.
Die Kartierung im Rahmen der BK Phase 2 wird grundsätzlich vollständig
jahrweise auf ganzen DTK5-Kartenblättern (1:5.000) innerhalb der
ausgewiesenen Prüfkulisse (PK) durchgeführt. Dabei werden lediglich
Wertbiotope vollständig über die Prüfkulissengrenzen hinaus kartiert,
optional können auch vollständig außerhalb der PK gelegene Wertbiotope
erfasst werden. DTK5-Kartenblätter ohne Ergebnisdarstellungen aus der BK
Phase 2 werden in einem der Folgejahre bis 2019 bearbeitet, hierzu vorliegende
Ergebnisse werden i.d.R. im Folgejahr des jeweiligen Kartierjahres bereitgestellt.
Nachrichtlich weist das LLUR darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG
i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die
charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt.
Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht
richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen
ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung
zu. Dies ist unbedingt hinsichtlich der Flächen im Bereich der Prüfkulisse der
BK Phase 2 zu beachten, die aktuell noch nicht im vorliegenden Geodatensatz
enthalten und entsprechend attribuiert sind, insbesondere auch dann, wenn
Flächen entsprechender Vegetationsausprägung außerhalb der vorgenannten
Prüfkulisse liegen, aufgrund der Vegetation und des Charakters aber dennoch
gesetzlich geschützt sind. Denn nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung
und Registrierung werden Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter
als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.
Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LLUR
Rücksprache zu halten.
Projektbezogene Herkunft der (Einzel-)Datensätze im (BK-Gesamt-) Geodatensatz
Die projektbezogene Herkunft der Einzeldaten ist im vorliegenden (BK-Gesamt-)
Geodatensatz durch Einträge in der Tabellenspalte Herkunft
der Attributtabelle
kenntlich gemacht.
Im Einzelnen liegen hier Einträge mit folgender Bedeutung vor:
-
BK
- Datensatz stammt aus der BK - Phase 2 (2015-2019),
-
Seen
- Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring (s.o.),
-
WGL
- Datensatz stammt aus der BK - Phase 1 (Wertgrünlandkartierung 2014, WGL); Wichtiger Hinweis: Aus der Wertgrünlandkartierung sind im vorliegenden Geodatensatz ausschließlich die Flächen bzw. Geometrien mit den zugehörigen Datensätzen abgelegt, die den Status als gesetzlich geschütztes Biotop und/oder FFH-LRT erfüllen (= Wertbiotope, s. Folgetext; dieser Datensatz stammt aus dem "shape1" der BK Phase1),
-
WGL-BK
- Datensatz stammt aus der BK - Phase 1. Nachträglich wurde in diesem entweder eine Korrektur hinsichtlich der Geometrien durch das LLUR durchgeführt oder es wurde ein zuvor eingetragener Status als "Wertgrünland (WGL)" im Sinne des in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellten "arten- und strukturreichen Dauergrünlands" wieder entzogen, weil in dem Datensatz die abschließend verbindlich festgelegte Kennartenzahl nicht erreicht wird oder die erforderliche regelmäßige Verteilung des wertgebenden Arteninventars innerhalb der Fläche insgesamt als Grenzfall beurteilt wurde.
-
WGL17
- In 2017 wurde eine Überprüfung der in der landesweiten Biotopkartierung im Kartierzeitraum 2014 bis zum 24.06.2016 als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" erfassten Dauergrünlandflächen durchgeführt. Diese Überprüfung diente der Schaffung von Rechtssicherheit, ob die Flächen zum Zeitpunkt der Überprüfung in 2017 den Anforderungen des gesetzlichen Biotopschutzes entsprachen. Denn das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" wurde erst mit der Novellierung des schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellt. Mit der Veröffentlichung der Änderungen des LNatSchG und anderer Vorschriften in dem Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein (Ausgabe Nr. 7 vom 23.06.2016) wurde der Biotopschutz am Folgetag der Veröffentlichung rechtskräftig. Im Vergleich zu Gesamtdatensätzen der landesweiten Biotopkartierung aus den Vorjahren (2015-2017) kann es daher in Einzelfällen vorkommen, dass für Grünlandflächen der Status als "arten- und strukturreiches Dauergrünland" und damit der gesetzliche Biotopschutz bei der Überprüfung in 2017 nicht bestätigt werden konnte. Unter dem Eintrag WGL17 wurden darüber hinaus auch Flächen aus anderen Regionalprojekten in Schleswig-Holstein in 2017 überprüft und in das Gesamtprojekt der landesweiten Biotopkartierung integriert.
-
Salzwiesen
- Datensatz stammt aus der eigenständigen, vom LKN beauftragten "Salzwiesen- und Dünenkartierung", die im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und in den angrenzenden Küstengebieten inkl. der nordfriesischen Inseln und Helgoland (NPV Tönning) durchgeführt wurde.
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Wertbiotop
- Kartierte Flächen mit Status als gesetzlich geschütztes Biotop und/oder als FFH-LRT: Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt das "arten-und strukturreiche Dauergrünland" mit ein. Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/ Geometrien, die in den Tabellenspalten BTSCHUTZ_1
und/oder BTSCHUTZ_2
der Attributtabelle einen Eintrag einer Biotop-Verordnungsnummer (VO) oder die in den Tabellenspalten LRT_TYP_1
und/oder LRT_TYP_2
einen Eintrag eines Natura 2000- bzw. EU-LRT-Codes aufweisen.
Fachliche Zuständigkeit
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Abteilung 5, Naturschutz und Forst - Dezernat 51 Biodiversität
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
E-Mail: poststelle@llur.landsh.de-mail.de