Denkmalliste Stadt Flensburg

Detailinformationen

Kulturdenkmale sind gesetzlich geschützt und nachrichtlich in ein Verzeichnis, die sog. Denkmalliste, einzutragen. Von der Aufnahme in die Denkmalliste werden die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer benachrichtigt. Gleichzeitig wird die Denkmalliste hier veröffentlicht und wöchentlich aktualisiert. Die Denkmalliste ist nicht abschließend, sondern wird ständig überprüft, ergänzt und bereinigt.

Alle bisher nach dem Denkmalschutzgesetz von vor 2015 in das alte „Denkmalbuch“ eingetragenen „Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung“ sind automatisch in die neue Denkmalliste übernommen worden, ihre Darstellungen konnten aber noch nicht abschließend aktualisiert werden (Beschreibung, Schutzumfang).

Die Listen der Kreise gliedern sich in alphabetischer Reihe ihrer Gemeinden und innerhalb der Gemeinden (und kreisfreien Städten) nach - Denkmalbereiche - Sachgesamtheiten - Mehrheiten von baulichen Anlagen - Bauliche Anlagen (Einzeldenkmale) - Teile von baulichen Anlagen - Gründenkmale - Bewegliche Kulturdenkmale - Sonstige Kulturdenkmale

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