Geodaten Denkmalliste SH

Detailinformationen

Kulturdenkmale sind gesetzlich geschützt, und nachrichtlich in ein Verzeichnis, die sogenannte Denkmalliste, aufzunehmen. Die Denkmaleigenschaft ist nicht von der Eintragung in die Denkmalliste, oder von dem Vorhandensein in den Geodaten zur Denkmalliste, abhängig. Auch Objekte, die nicht hier verzeichnet beziehungsweise enthalten sind, können als Kulturdenkmale kraft Gesetz (Ipsa Lege) geschützt sein, wenn sie die gesetzlichen Kriterien für die Denkmaleigenschaft erfüllen.

In den Geodaten zur Denkmalliste sind Objekt-Geometrien (mit darin enthaltenen, ausgewählten Sach-Attributen) zu unbeweglichen Kulturdenkmalen in der Zuständigkeit des Landesamtes für Denkmalpflege Schleswig-Holstein (Baudenkmale, Gründenkmale, Schutzzonen vom Typ Denkmalbereich, mit Ausnahme der Hansestadt Lübeck) enthalten.

Die Geodaten zur Denkmalliste haben informatorischen Charakter. Sie sind nicht rechtsverbindlich. Für tagesaktuelle, rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein.

Die Nutzung der Geodaten zur Denkmalliste ersetzt nicht die förmliche Beteiligung der jeweils örtlich zuständigen Denkmalbehörde in Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Dateien:

Dieser Datensatz ist Bestandteil der Reihe Geodaten Denkmalliste SH. Sie können zu älteren und neueren Datensätzen blättern.