Die Hochwassergefahrenkarten (HWGK) stellen für alle in Schleswig-Holstein festgelegten Szenarien der Hochwasserrisikogebiete die Gefährdung durch ein Hochwasserereignis durch Küstenhochwasser als Zusammenwirken von Eintrittswahrscheinlichkeit und Intensität dar.
Die Darstellung beinhaltet die räumliche Ausdehnung der Überflutung und die Wassertiefe durch eine Verschneidung mit dem digitalen Geländemodell Schleswig-Holsteins (DGM1).
Ergänzend bitten wir Sie, folgende Angaben zur Erläuterung der Karteninhalte zu beachten:
Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nachfolgenden Szenarien überflutet werden könnten.
a)
Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit (HW200) oder Szenarien für Extremereignisse
b)
Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (HW100)
c)
Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit (HW20).
HW200: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 200 Jahren.
HW100: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 100 Jahren.
HW20: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 20 Jahren.
In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4):
a)
Ausmaß der Überflutung
b)
Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand.
Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) wird die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremszenario beschränkt.
Ergänzend bitten wir Sie, folgende Angaben zur Erläuterung der Karteninhalte zu beachten:
Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien und Hochwasserrisikogebiete des Küstenhochwassers erstellt. In ihnen werden die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt:
a)
Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner,
b)
Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet,
c)
Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG
In Schleswig-Holstein werden folgende Ergebnisse dargestellt:
a)
Menschliche Gesundheit
o
Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner
o
Gebäude für öffentliche Zwecke
b)
Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten
o
Siedlungsflächen,
o
Gewerbe- und Industriegebiete,
o
Verkehrsflächen und
o
landwirtschaftlichen Flächen / Wald
c)
Umwelt
o
Anlagen gemäß IED-Richtlinie / Störfall-Verordnung
o
Vogelschutzgebiete
o
FFH-Gebiete
o
Badegewässer
d)
UNESCO-Weltkulturerbestätten
e)
weitere Kriterien
o
Hochwasserabwehrinfrastruktur